Antragsgegenstand: Was ist eine Maßnahme?
Rechtserheblich ist eine Maßnahme, wenn sie die Rechtsstellung des Antragstellers beeinträchtigen kann. Typische Beispiele:
- Die Bundesregierung beantwortet eine parlamentarische Anfrage nicht oder nur unvollständig.
- Der Bundestag beschließt ein Gesetz, das die Chancengleichheit der Parteien berührt. Ein Beispiel ist eine Änderung des Wahlrechts.
- Eine Bundesministerin äußert sich in amtlicher Funktion abwertend über eine Partei.
- Der Bundestagspräsident schließt einen Abgeordneten von der Sitzung aus.
- Keine Maßnahme ist ein Gesetzentwurf. Er bereitet den Gesetzesbeschluss nur vor.