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BGB AT · Interaktives Jura-Wissen

Minderjährige & Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)

Darf ein 16-Jähriger allein einen E-Scooter kaufen? In diesem Artikel lernst du die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger mit Schema, der Definition des lediglich rechtlichen Vorteils und dem Taschengeldparagraphen. Mit zwei Fällen und Lösung.

§§ 104 bis 113 BGB BGB AT § 107 BGB § 110 BGB 1. Semester
Illustration zum Taschengeldparagraphen: Jugendlicher bezahlt mit Taschengeld, Jura-Lernthema Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Das Minderjährigenrecht schützt junge Menschen davor, sich durch unüberlegte Geschäfte zu verschulden. Dieser Schutz geht dem Vertrauen des Geschäftspartners vor: Wer mit einem Minderjährigen kontrahiert, trägt das Risiko, dass der Vertrag unwirksam ist. Einen Schutz des guten Glaubens an die Volljährigkeit gibt es dagegen nicht.

Für beschränkt Geschäftsfähige zwischen 7 und 17 Jahren gilt eine einfache Grundregel: Was ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, dürfen sie alleine erledigen (§ 107 BGB). Für alle anderen Rechtsgeschäfte bedarf es der Zustimmung der Eltern. Davon macht § 110 BGB eine Ausnahme für Geschäfte, die sofort mit überlassenem Geld bezahlt werden (sog.Taschengeldparagraph).

Das Minderjährigenrecht in der interaktiven Mindmap:

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Grundlagen

Die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit

0 bis 6 Jahre

Geschäftsunfähig

§ 104 Nr. 1 BGB

Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB). Handeln können nur die Eltern als gesetzliche Vertreter.

7 bis 17 Jahre

Beschränkt geschäftsfähig

§§ 2, 106 BGB

Wirksam ist nur, was lediglich rechtlich vorteilhaft ist (§ 107 BGB), was die Eltern erlauben oder genehmigen, oder was unter §§ 110, 112, 113 BGB fällt.

ab 18 Jahren

Voll geschäftsfähig

§ 2 BGB

Volljährige können alle Rechtsgeschäfte allein vornehmen.

Klausuraufbau

Schema: Wirksamkeit einer Willenserklärung Minderjähriger

Prüfungsschema: Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen

1

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Zwischen 7 und 17 Jahren (§§ 2, 106 BGB). Verpflichtung und Verfügung getrennt prüfen.

2

Lediglich rechtlicher Vorteil

Dann wirksam ohne Zustimmung (§ 107 BGB). Neutrale Geschäfte nach h.M. ebenso.

Ja: wirksam
3

Einwilligung

Vorherige Zustimmung der Eltern (§§ 107, 183 BGB), auch als beschränkte Generaleinwilligung.

Ja: wirksam
4

Taschengeldparagraph

Leistung vollständig mit überlassenen Mitteln bewirkt (§ 110 BGB). Sonderfälle: §§ 112, 113 BGB.

Ja: wirksam
5

Genehmigung

Bis dahin schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Die Genehmigung macht den Vertrag wirksam, die Verweigerung endgültig unwirksam.

Genehmigt: wirksam Verweigert: unwirksam
Definition & Beispiele

Lediglich rechtlicher Vorteil (§ 107 BGB)

Definition: lediglich rechtlich vorteilhaft
Ein Geschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen nur verbessert und ihn nicht persönlich verpflichtet oder ein Recht verlieren lässt. Es zählen allein die rechtlichen Folgen des Geschäfts. Ob es sich wirtschaftlich lohnt, spielt keine Rolle. Auch ein Schnäppchenkauf ist deshalb nachteilig, denn er verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB). Neutrale Geschäfte, die dem Minderjährigen weder Vor- noch Nachteile bringen, behandelt die h.M. wie vorteilhafte.
Geschäft Lediglich rechtlich vorteilhaft? Begründung
Schenkungsvertrag ohne Auflage Ja Nur der Schenker wird verpflichtet
Übereignung einer Sache an den Minderjährigen Ja Er erwirbt Eigentum, ohne etwas aufzugeben
Kaufvertrag Nein Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB)
Erwerb eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks Ja (h.M. / BGH) Haftung nur mit dem Grundstück, keine persönliche Pflicht
Erwerb eines vermieteten Grundstücks Nein Eintritt in die Vermieterpflichten (§ 566 Abs. 1 BGB)
Annahme einer Zahlung als Erfüllung Nein (h.M.) Der Minderjährige verliert seine Forderung (§ 362 Abs. 1 BGB)

Tabelle seitlich wischen

Taschengeldparagraph · Fall 1 aus der App

Fall zu § 110 BGB: Ratenkauf mit Taschengeld

Übungsfall Der E-Scooter auf Raten, BGB AT JurisMind
Fall aus der App · BGB AT

Der E-Scooter auf Raten

Sachverhalt

Der 16-jährige M kauft ohne Wissen seiner Eltern einen E-Scooter für 390 Euro und vereinbart mit Händler V Ratenzahlung: 30 Euro sofort aus dem Taschengeld, der Rest in zwölf Monatsraten zu je 30 Euro. V übergibt und übereignet M den Scooter. M zahlt vier Raten aus seinem Taschengeld, dann verweigern die Eltern die Genehmigung. V verlangt die restlichen Raten und beruft sich auf den „Taschengeldparagraphen“.

Fallfrage

Kann V von M Zahlung der restlichen Raten verlangen?

Lösung
  1. Anspruch aus § 433 II BGB

    V könnte gegen M einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Raten aus § 433 II BGB haben. Dazu müsste ein wirksamer Kaufvertrag bestehen.

  2. Einigung und beschränkte Geschäftsfähigkeit

    M und V haben sich über den Kauf des Scooters geeinigt. M ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB). Der Kaufvertrag verpflichtet ihn zur Zahlung des Kaufpreises und ist deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB). Eine Einwilligung der Eltern fehlt, sie wussten von dem Kauf nichts.

  3. Problem: Wirksamkeit nach § 110 BGB trotz Ratenzahlung?

    Der Vertrag könnte nach § 110 BGB wirksam sein. Danach gilt ein ohne Zustimmung geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung überlassen worden sind.

    Das Taschengeld ist M zu freier Verfügung überlassen. M hat bisher aber nur die Anzahlung und vier Raten gezahlt, also 150 von 390 Euro. Fraglich ist, ob das genügt.

    „Bewirken“ bedeutet vollständige Erfüllung im Sinne des § 362 I BGB. Das folgt aus dem Wortlaut und aus dem Zweck der §§ 106 ff. BGB: Der Minderjährige soll nicht mit Verbindlichkeiten belastet werden, die sein künftiges Vermögen binden. Ein Ratenkauf wird deshalb erst mit der Zahlung der letzten Rate wirksam. Eine Teilwirksamkeit kommt nur bei teilbaren Leistungen in Betracht, etwa bei einem Mietvertrag für die bereits bezahlten Monate. Der Kauf eines Scooters ist nicht teilbar. § 110 BGB greift nicht ein.

  4. Verweigerung der Genehmigung

    Der Vertrag war damit schwebend unwirksam (§ 108 I BGB). Die Eltern haben die Genehmigung verweigert. Der Kaufvertrag ist endgültig unwirksam.

  5. Ergebnis

    V kann von M keine weiteren Raten verlangen.

  6. Hinweis: Rückabwicklung

    M kann die gezahlten 150 Euro nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückverlangen. V kann den Scooter ebenfalls nur nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB herausverlangen. Ein Anspruch aus § 985 BGB scheidet aus, weil V den Scooter ohne Eigentumsvorbehalt übereignet hat und der Eigentumserwerb für M lediglich rechtlich vorteilhaft und damit wirksam war (§ 107 BGB).

Lediglich rechtlicher Vorteil · Fall 2 aus der App

Fall zu § 107 BGB: das belastete Grundstück

Übungsfall Belastete Schenkung, BGB AT JurisMind
Fall aus der App · BGB AT

Belastete Schenkung

Sachverhalt

Großvater G schenkt seiner 16-jährigen Enkelin E ein Grundstück, das mit einer Grundschuld über 50.000 Euro zugunsten der X-Bank belastet ist. G und E lassen Schenkung und Auflassung ohne Wissen der Eltern notariell beurkunden. Als die Eltern davon erfahren, verweigern sie ihre Zustimmung.

Fallfrage

Sind Schenkungsvertrag und Auflassung wirksam?

Lösung
  1. Wirksamkeit von Schenkung und Auflassung

    Schenkungsvertrag (§ 516 I BGB) und Auflassung (§§ 873 I, 925 I BGB) könnten trotz der verweigerten Zustimmung wirksam sein. E ist mit 16 Jahren beschränkt geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB). Ihre Willenserklärungen sind ohne Einwilligung der Eltern nur wirksam, wenn sie durch sie lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt (§ 107 BGB).

  2. Schenkungsvertrag

    Der Schenkungsvertrag verpflichtet allein G. E erwirbt nur einen Anspruch auf Übereignung. Der Vertrag ist für sie lediglich rechtlich vorteilhaft. Die notarielle Form ist gewahrt (§§ 518 I, 311b I 1 BGB). Der Schenkungsvertrag ist wirksam.

  3. Problem: Erwerb eines belasteten Grundstücks lediglich rechtlich vorteilhaft?

    Mit der Auflassung erwirbt E das Eigentum an einem Grundstück, das mit einer Grundschuld belastet ist. Fraglich ist, ob diese Belastung einen rechtlichen Nachteil im Sinne des § 107 BGB darstellt.

    • a.A.

      Maßgeblich ist eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Auch dingliche Belastungen bergen Risiken, etwa die Zwangsvollstreckung in das Grundstück (§§ 1192 I, 1147 BGB). Über solche Risiken sollen die gesetzlichen Vertreter entscheiden. Der Erwerb bedarf ihrer Zustimmung.

    • h.M. / BGH

      Der Erwerb ist lediglich rechtlich vorteilhaft. Ein rechtlicher Nachteil liegt nur vor, wenn der Minderjährige persönlich verpflichtet wird und deshalb mit seinem sonstigen Vermögen haftet. Eine Grundschuld beschränkt die Haftung auf das Grundstück. Sie mindert nur den Wert dessen, was der Minderjährige erhält (BGH, Beschl. v. 25.11.2004, V ZB 13/04).

    Stellungnahme

    Der h.M. ist zu folgen. § 107 BGB stellt nach seinem Wortlaut auf rechtliche und nicht auf wirtschaftliche Nachteile ab. Das sorgt für eine klare Abgrenzung. E kann schlimmstenfalls das geschenkte Grundstück wieder verlieren, ihr übriges Vermögen ist nicht gefährdet.

  4. Subsumtion

    Die Grundschuld verpflichtet E nicht persönlich. Die X-Bank kann sich nur aus dem Grundstück befriedigen (§§ 1191 I, 1192 I, 1147 BGB). Die Auflassung ist für E lediglich rechtlich vorteilhaft. Anders läge es bei einem vermieteten Grundstück, weil die Erwerberin dort nach § 566 I BGB persönlich in die Pflichten aus den Mietverträgen einträte.

  5. Ergebnis

    Schenkungsvertrag und Auflassung sind ohne Zustimmung der Eltern wirksam. Ihre Weigerung ist unerheblich.

Kurz & Knapp

Häufige Fragen zum Taschengeldparagraphen

Was regelt der Taschengeldparagraph?

Nach § 110 BGB gilt ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung seiner Eltern schließt, als von Anfang an wirksam, wenn er die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung überlassen wurden. „Bewirken“ heißt das vollständige Erfüllen.

Gilt der Taschengeldparagraph bei Ratenzahlung?

Erst mit der letzten Rate. Bis dahin ist der Vertrag schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Der Minderjährige soll nicht mit Verbindlichkeiten belastet werden, die sein künftiges Vermögen binden. Verweigern die Eltern die Genehmigung, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Was bedeutet lediglich rechtlicher Vorteil?

Ein Geschäft ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen nur verbessert und ihn nicht persönlich verpflichtet oder ein Recht verlieren lässt (§ 107 BGB). Maßgeblich sind die rechtlichen, nicht die wirtschaftlichen Folgen. Eine Schenkung ist deshalb vorteilhaft, ein Kaufvertrag nicht.

Ab wann ist man beschränkt geschäftsfähig?

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB), ihre Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB). Ab dem siebten Geburtstag bis zur Volljährigkeit mit 18 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig (§§ 2, 106 BGB). Dann gelten die §§ 107 bis 113 BGB.

Was passiert mit einem Vertrag ohne Zustimmung der Eltern?

Ein zustimmungsbedürftiger Vertrag ist schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB). Genehmigen die Eltern, wird er von Anfang an wirksam (§ 184 Abs. 1 BGB). Verweigern sie die Genehmigung, ist er endgültig unwirksam. Der Vertragspartner kann die Eltern zur Erklärung auffordern (§ 108 Abs. 2 BGB) oder unter den Voraussetzungen des § 109 BGB widerrufen.

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